OK:GO - Swisstainable
Die Teilnahme bei OK:GO ist innerhalb des Nachhaltigkeitsprogramms Swisstainable auf Level II – engaged anerkannt. Um einen OK:GO-Nachweis zu erhalten, müssen die Teilnahmebedingungen erfüllt sein:
- Fülle die Informationen zur Zugänglichkeit Deines Angebotes in die Ginto-App ein. Hierbei achtet die Geschäftsstelle von OK:GO darauf, dass möglichst das gesamte touristische Angebot erfasst wird, d.h. bei Hotels mit Restaurant sowohl die Räumlichkeiten des Hotels als auch des Restaurants.
- Fülle alle Pflichtfelder in der Ginto-App aus. Die OK:GO-Geschäftsstelle prüft hier, ob der Eintrag vollständig ist. Je nach Betrieb wird auch geprüft, ob der Umfang der eingetragenen Daten plausibel ist (z.B. ob ein Hotel auch die Hotelzimmer eingetragen hat).
- Veröffentliche die Informationen zur Zugänglichkeit (OK:GO Emblem und Link) an prominenter Stelle auf Deiner Unternehmens-Website. Hier prüft die OK:GO Geschäftsstelle, ob das OK:GO Emblem leicht auffindbar und sinnvoll platziert ist (bei Informationen zum Angebot, Anreise, Öffnungszeiten, im Footer etc.) Ebenso wird geprüft, ob das OK:GO Emblem verlinkt ist. Im besten Fall hinterlegen die touristischen Leistungsträger:innen zusätzlich einen Alternativtext, damit auch Menschen mit Sehbehinderungen die Zugänglichkeitsinformationen finden können. Es wird empfohlen, das OK:GO Emblem mit Textblock zu nutzen.
- Halte die Zugänglichkeitsinformationen auf dem neuesten Stand. Dies ist ein Versprechen für die Zukunft. Die Geschäftsstelle von OK:GO vertraut darauf, dass die Informationen aktuell gehalten werden. Bei zufällig entdeckten Unstimmigkeiten werden die Unternehmen jedoch darauf aufmerksam gemacht.
Besonderen Wert wird dabei auf die Publikation der Informationen zur Zugänglichkeit auf der Unternehmenswebseite gelegt: Deine Gäste sollen die Informationen so rasch wie möglich finden können. Weiter wird der Nachweis nur für die Lokalitäten und Betriebe ausgestellt, deren Zugänglichkeitsinformationen auch tatsächlich erfasst und publiziert sind. Die Geschäftsstelle stellt den Nachweis manuell aus. Betriebe, die einen Nachweis erhalten möchten, wenden sich per E-Mail an: okgo@stv-fst.ch. Weitere Hilfestellungen und Informationen zur OK:GO Initiative.